Grünblog



Schulkonsens: Sekundarschule

Gemeinsamer Brief vom Grünen-Landesvorsitzenden Sven Lehmann, Bildungsministerin Sylvia Löhrmann und der Parlamentarischen Geschäftsführerin Sigrid Beer zum zwischen Grünen, SPD und CDU verabredeten Schulkonsens.

Liebe Freundinnen und Freunde,

gestern haben Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD), der Parteivorsitzende Norbert Röttgen (CDU), der Fraktionsvorsitzende Karl-Josef Laumann (CDU) und Schulministerin Sylvia Löhrmann (GRÜNE) den Schulkonsens für NRW der Öffentlichkeit vorgestellt, heute haben die drei Fraktionen einen gemeinsamen Antrag mit den “Gemeinsamen Leitlinien” in die Plenardebatte eingebracht. Der grüne Koalitionsausschuss und die Landtagsfraktion haben das Ergebnis jeweils einstimmig gebilligt.

Der ausgehandelte Kompromiss ist ein historischer Durchbruch für unser Land. Er beendet den ideologischen Kampf, der seit über 40 Jahren in NRW um  die Schulstruktur herrschte. Er ist aber nicht einfach ein Kompromiss der Regierungsparteien mit der größten Oppositionspartei, sondern ein großer Wurf, der den Weg frei macht für eine gelingende Schulentwicklung, mehr längeres gemeinsames Lernen ermöglicht und den Kommunen einen sicheren Rahmen und eigene Steuerungsmöglichkeiten gibt.

Mit der  Sekundarschule wird eine neue Möglichkeit geschaffen, auf den demografischen Wandel und das veränderte Elternwahlrecht zu reagieren und ein attraktives wohnortnahes Schulangebot in der Sekundarstufe I zu sichern. 

  • In der Sekundarschule wird in den Klassen 5 und 6 auf jeden Fall gemeinsam gelernt, anschließend wird entweder integriert, teilintegriert oder nach Bildungsgängen getrennt unterrichtet.  
  • Die Sekundarschule orientiert sich in den Lehrplänen an Gesamt- und Realschulen; sie muss gymnasiale Standards bieten, allerdings muss nicht  jede/r SchülerIn in Klasse 6 die zweite Fremdsprache wählen, genauso wie in der Gesamtschule.  
  • Im Zuge der Verhandlungen haben SPD und GRÜNE auf den Namen Gemeinschaftsschule verzichtet, um einen Konsens zu ermöglichen. Wichtiger war uns, dass sowohl das gemeinsame Lernen wie auch die gymnasialen Standards enthalten sind.  
  • Für die Gründung von Sekundarschulen soll der regionale Konsens gesucht werden. In Konfliktfällen soll ein Mediationsverfahren nach dem Modell des Städte- und Gemeindebundes greifen. Vetorechte wird es nicht geben, auch weil dies mit  unserem Kommunalverfassungsrecht nicht vereinbar wäre. 
  • Wie im Schulversuch muss die Sekundarschule verbindliche Kooperationen zu gymnasialen Oberstufen entweder eines Gymnasiums, einer Gesamtschule oder eines Berufskollegs haben. Die Erfahrung des Modellvorhabens hat gezeigt, dass nur 2 von 12 Gemeinschaftsschulen eine eigene Oberstufe planen. Hierfür mussten sie mindestens vierzügig sein. Damit entsprechen sie der Gesamtschule.  
  • In Zukunft sollen Schulen, die beide Sekundarstufen im gemeinsamen Lernen anbieten (Sek. I und II), als Gesamtschulen gegründet werden. Die notwendige Mindestgröße wurde von 112 auf 100 SchülerInnen gesenkt und damit die Gründung erleichtert. Damit gibt es die Möglichkeit, integrative Schulen je nach Schülerzahl entweder als Schule der Sekundarstufe I (Sekundarschule) oder als Schule der Sekundarstufen I und II (Gesamtschule) zu gründen. 

Die Sekundarschule entspricht in wesentlichen Teilen dem, was wir mit der Gemeinschaftsschule als Modellvorhaben auf den Weg gebracht haben. Der Bildungsforscher Ernst Rösner kommentierte den Schulkonsens in der RP mit den Worten: “95 Prozent von dem, was die Gemeinschaftsschule vorsah, werden nun möglich.” Die CDU hat auf ihr bislang bevorzugtes Modell der Verbundschulen zugunsten der Sekundarschule verzichtet. 

Die Leitlinien beinhalten außerdem eine Reihe weiterer Punkte: 

  • Bestehende Verbund- und Gemeinschaftsschulen genießen Bestandschutz.  
  • Für Gemeinsames Lernen von Klasse 1 bis 10 wird ein neues Modellvorhaben ermöglicht. 
  • Die Klassengrößen werden in der Sekundarschule bei 25 liegen und der Klassenfrequenzwert für Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien werden schrittweise auf 26 gesenkt, für Grundschulen auf 22,5.  
  • Zur Sicherung kleiner Schulstandorte sollen differenzierte Lösungen erarbeitet werden. 
  • Über die Grundstellenzuweisung hinaus sollen kriteriengeleitete Ansätze wie der Sozialindex ausgebaut und aktualisiert und um einen Inklusionsindex ergänzt werden, damit die Schulen entsprechend der jeweiligen besonderen Herausforderung ausgestattet werden.  
  • CDU, SPD und GRÜNE haben sich verpflichtet, keine Schulform von Landesseite abzuschaffen und in der Verfassung die Hauptschulgarantie in Artikel 12 zu streichen. Die Streichung des Gliederungsgebotes in Artikel 10 war nicht möglich, dafür werden nun aber erstmals auch integrierte Schulformen in der Verfassung verankert. Die CDU verzichtete auf die Forderung der expliziten Aufnahme von Realschule und Gymnasium in der Verfassung. 
  • Gleichzeitig bekräftigen CDU, SPD und GRÜNE die gemeinsame Position zur Inklusion und dem daraus erwachsenden Prozess.  

Liebe Freundinnen und Freunde,

dieser Schulkonsens ist ein Erfolg für die Menschen und das Land. Es ist auch ein Erfolg für uns Grü-ne. Wir haben schon seit längerem auf eine Schulentwicklung von unten gesetzt, die Kommunen und Schulen ermöglicht, passgenaue Lösungen zu finden. Wir haben uns schon vor der Wahl für einen Konsens eingesetzt. Sylvia Löhrmann hat als Schulministerin die Bildungskonferenz mit über 50 Verbänden und Organisationen moderiert, die nach über einem halben Jahr intensiven Arbeitsprozesses gemeinsame Empfehlungen an die Politik übergeben hat. Mit dem Modellvorhaben Gemeinschaftsschule haben wir den Knoten gelöst, mit dem schwarz-gelb innovative Schulentwicklung blockiert hatte und einen äußerst dynamischen Prozess in Gang gesetzt. Mehr längeres gemeinsames Lernen, Offenhalten der Schullaufbahn, gymnasiale Standards in den Sekundarschulen, verbindlicher Anschluss an gymnasiale Oberstufen oder direkt Sekundarstufen I und II mit geringeren Errichtungsgrößen für die mindestens vierzügige Gesamtschule. Das ist ein Erfolg!

Bis jetzt haben sich bereits über 100 Kommunen im Ministerium gemeldet, die Pläne für eine Gemeinschaftsschule haben. Der Schulkonsens bietet eine gute Grundlage für die zukunftsfähige Gestaltung der Schulentwicklung durch die Kommunen. Der Schulfrieden bietet auch die nötige Ruhe und Verlässlichkeit. Wir sind der festen Überzeugung, dass die neue Struktur mehr Chancengerechtigkeit und Leistungsfähigkeit bringt und dass sich längeres gemeinsames Lernen nun vor Ort durchsetzen wird. Für diesen Prozess in den Kommunen habt ihr unsere volle Unterstützung und Rückendeckung. Wir werden uns vor Ort dafür einsetzen, dass die Kommunen diese Chance ergreifen und sich für eine innovative, gerechtere, demografiefeste und leistungsstärkere Schulentwicklung entscheiden. 

Im August werden zwei gemeinsame Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und des Schulgesetzes erarbeitet. Sie werden in einer Sondersitzung des Landtags am 9. September eingebracht und in einer umfangreichen Expertenanhörung am 5. Oktober beraten. Geplant ist die Verabschiedung für den 19. Oktober. Damit hätten die Kommunen, in denen die Planungen für das nächste Schuljahr bereits im Herbst anlaufen die raschestmögliche Planungssicherheit. Am 8. Oktober wird unser Landesparteirat die Schulpolitik als Schwerpunkt aufgreifen. Wir freuen uns auf eine spannende Debatte mit und Rückmeldungen von Euch! Anbei findet Ihr die zwischen uns, der SPD und der CDU vereinbarten „Gemeinsamen Leitlinien“.

Mit herzlichen grünen Grüßen und guten Wünschen für die Sommerferien:
Sylvia Löhrmann MdL, Sigrid Beer MdL, Sven Lehmann

 

Quelle: www.gruene-nrw.de


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